Keine Prüffrist mehr übersehen
Erstellen Sie einen Wartungsplan für Ihren Betrieb — mit den Prüffristen für Leitern, Regale, Stapler, Tore, Feuerlöscher und elektrische Anlagen. Zum Ausdrucken, Abhaken und Abheften.
Was steht bei Ihnen im Betrieb?
Nicht sicher, was Sie brauchen? Prüffristen für Ihren Betrieb ermitteln →
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Fristen aus Betriebssicherheitsverordnung, DGUV-Vorschriften und DIN-Normen — mit Quellenangabe bei jeder einzelnen Aufgabe.
Später kommt mehr: Erinnerungen vor jedem Termin, digitale Nachweisführung und eine Historie je Maschine — als kostenpflichtige Zusatzfunktionen. Das Werkzeug hier bleibt kostenlos. Wenn Sie Bescheid bekommen möchten, sobald es so weit ist, schreiben Sie mir kurz: wartungsheft@golly-software.de
Die meisten Betriebe führen ihre Wartungen in Excel
Das ist keine Vermutung. Eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Materialfluss und Logistik hat 2025 über 400 Instandhaltungsverantwortliche in mittelständischen Fertigungsbetrieben befragt1:
- 59 % arbeiten mit Excel oder Google Sheets
- 41 % mit Checklisten auf Papier
- 6 % setzen eine spezialisierte Software ein
Solange nichts passiert, funktioniert das. Der Ärger beginnt, wenn eine Frist durchrutscht — und niemand nachweisen kann, wann zuletzt geprüft wurde.
Quelle: Studie „Instandhaltung im Wandel" von osapiens und dem Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik, Befragung Juli 2025, 407 Instandhaltungsverantwortliche.
Im Ernstfall zählt, was belegbar ist
Nach § 14 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung2 müssen Sie Prüfungen von Arbeitsmitteln aufzeichnen: Art und Umfang der Prüfung, das Ergebnis, Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person. Aufzubewahren mindestens bis zur nächsten Prüfung.
Kommt es zu einem Unfall oder einer Kontrolle, zählt nicht, dass geprüft wurde — sondern dass es belegbar ist.
Auf das Medium kommt es dabei nicht an — Papier und elektronische Aufzeichnung sind beide zulässig2. Entscheidend ist, was festgehalten wird: In einer Tabelle ist beim nächsten Termin das alte Datum schnell überschrieben. Dann fehlen Ergebnis, Prüfer und Verlauf — und die vorletzte Prüfung lässt sich nicht mehr belegen.
Wartung oder Prüfung — was führt dieses Werkzeug?
Beides. Die Betriebssicherheitsverordnung trennt zwei Dinge: Instandhaltung (§ 10), die den sicheren Zustand erhält, und Prüfungen (§ 14), die feststellen, ob ein Arbeitsmittel noch sicher ist — und die aufgezeichnet werden müssen2. Im Betrieb heißt Instandhaltung: schmieren, reinigen, Verschleißteile tauschen.
Die meisten Fristen in diesem Werkzeug sind Prüffristen — im Plan tragen sie die Maßnahmenart Inspektion. Jede Aufgabe trägt ihre Maßnahmenart, und das Protokollblatt ist der Nachweis nach § 14 Abs. 72. Der Name „Wartungsheft" folgt dem betrieblichen Sprachgebrauch — im Alltag heißt beides Wartung. In den Unterlagen, die dieses Werkzeug erzeugt, steht es genau.
Drei Schritte, keine Einführung, keine Schulung
Anlagen erfassen
Tragen Sie ein, was in Ihrem Betrieb geprüft oder gewartet werden muss — Maschinen, Regale, Stapler, Tore, Leitern. Bezeichnung und Standort genügen.
Vorlage wählen
Sie müssen die Fristen nicht auswendig kennen. Wählen Sie aus, was Sie haben — die passenden Aufgaben werden mit Fristvorschlägen, Quellenangabe und erforderlicher Prüferqualifikation vorbelegt, auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung, der DGUV-Vorschriften und -Informationen, der Technischen Regeln und der zugehörigen DIN-Normen. Ob die Vorschläge zu Ihrem Betrieb passen, prüfen und entscheiden Sie — die Fristen legen Sie nach § 3 Abs. 6 BetrSichV selbst fest.
Plan drucken
Sie erhalten einen Wartungskalender nach Fälligkeit und ein Wartungsprotokoll zum Ausfüllen. Beide zum Aushängen, Abhaken und Abheften.
Jede Frist bleibt änderbar. Sie kennen Ihren Betrieb besser als jede Vorlage.
Welche Frist auf welcher Fundstelle beruht, steht Zeile für Zeile in der Übersicht der Prüffristen — mit Quelle, Verbindlichkeit und erforderlicher Qualifikation je Aufgabe.
Wartungsplan erstellenWas gedruckt wird
Der Wartungskalender
Alle Fälligkeiten nach Monat sortiert, Überfälliges ganz oben. Mit Ankreuzkästchen und freien Spalten für „Erledigt am" und Handzeichen — damit der Plan an der Wand benutzt und nicht nur gelesen wird.
Das Wartungsprotokoll
Ein Blatt je Aufgabe, oben die Daten der Anlage bereits eingetragen, darunter beschreibbare Felder für durchgeführte Arbeiten, festgestellte Mängel, verwendete Teile und Unterschrift — mit den Angaben, die § 14 Abs. 7 BetrSichV2 verlangt.
Der Kalender ist die Übersicht zum Abhaken. Der Nachweis, auf den es im Ernstfall ankommt, ist das Protokoll — dort steht die Unterschrift.
Beide sind auf einfachen Schwarzweißdruckern lesbar und für die Lochung eingerichtet.
Damit Sie wissen, woran Sie sind
Die vorgeschlagenen Prüffristen sind überwiegend Richtwerte aus dem technischen Regelwerk. Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV2 legen Sie als Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der Prüfungen auf Grundlage Ihrer Gefährdungsbeurteilung selbst fest. Fristen mit dem Zusatz „Höchstfrist“ geben Vorschriften als Obergrenze vor, etwa die Betriebssicherheitsverordnung oder eine Unfallverhütungsvorschrift. Prüfen Sie jede Frist für Ihren Betrieb.
Dieser Wartungsplan ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch eine fachkundige Beratung. Er unterstützt Sie dabei, Prüfungen zu organisieren und Fälligkeiten im Blick zu behalten. Die betriebsbezogene Festlegung und Durchführung der erforderlichen Prüfungen obliegt dem Arbeitgeber.2
Bei überwachungsbedürftigen Anlagen — etwa Druckluftbehältern oberhalb bestimmter Druck- und Volumenwerte — ist die Prüfung grundsätzlich einer zugelassenen Überwachungsstelle vorbehalten; eine befähigte Person darf nur dort prüfen, wo Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung2 es ausdrücklich vorsieht. Welche Qualifikation verlangt ist, steht im Plan bei jeder Aufgabe.
Häufige Fragen
- Was kostet das?
- Nichts. Kein Abo, keine Testphase, keine Kreditkarte.
- Muss ich mich anmelden?
- Nein. Sie können sofort loslegen, ohne Konto und ohne E-Mail-Adresse.
- Wo liegen meine Daten?
- Auf einem Server in Deutschland. Ihre Anlagendaten gehören Ihnen und werden 90 bis 92 Tage nach dem letzten Aufruf automatisch gelöscht.
- Kann ich später weitermachen?
- Ja. Solange Sie denselben Browser verwenden, finden Sie Ihren Plan wieder. Speichern Sie Ihren Wartungsplan zusätzlich als PDF, dann haben Sie ihn unabhängig davon.
- Kann ich die Fristen ändern?
- Ja, jede einzelne. Die Vorlagen sind Vorschläge, keine Vorgaben.
- Funktioniert das auf dem Handy?
- Ja. Für längere Eingaben ist ein Rechner bequemer.
Im Original nachlesen
Prüffristen ändern sich. Im Zweifel gilt die aktuelle Fassung der verlinkten Quelle, nicht diese Seite.
Sätze mit hochgestellter Ziffer stützen sich auf eine benannte Quelle. Sätze ohne Ziffer sind meine eigene Einschätzung. Fehlt unten eine Nummer, steht ihr Beleg unmittelbar bei der Aussage im Text.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)— Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de Fassung gesetze-im-internet.de, § 2 Abs. 6, § 3 Abs. 6, § 14 Abs. 2, § 14 Abs. 3, § 14 Abs. 7, § 14 Abs. 8, § 17 Abs. 1, Anhang 2 Abschnitt 4 und Anhang 3 Abschnitt 1, am Originaltext gelesen am 23.09.2026
Die Verweise führen zu den Herausgebern der jeweiligen Regelwerke. Sie stehen in keiner Verbindung zu diesem Angebot; eine Empfehlung durch DGUV, BAuA oder DIN ist damit nicht verbunden.
Fangen Sie mit einer Maschine an
Sie brauchen nichts vorzubereiten und müssen nichts installieren. Tragen Sie eine Anlage ein und sehen Sie, was dabei herauskommt.
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