Feuerlöscher prüfen: Fristen und Zuständigkeiten
Stand: 21. September 2026
Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?
Alle zwei Jahre. Die Arbeitsstättenregel verlangt, dass Feuerlöscher „alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen“ instand gehalten und geprüft werden1.
Gibt der Hersteller kürzere Fristen vor, gelten seine. Lässt er längere zu, darf der Arbeitgeber diese nutzen1.
Die zweite Prüfung, die oft vergessen wird
Viele Feuerlöscher sind zugleich Druckgeräte. Für sie verlangt die Betriebssicherheitsverordnung eigene wiederkehrende Prüfungen, und die Arbeitsstättenregel stellt klar, dass diese von der Wartung unberührt bleiben1,2. Es ist also eine zweite Prüfung mit eigener Frist, nicht Teil der zweijährlichen Wartung.
Die Fristen (Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 7.10 BetrSichV)2:
- Innere Prüfung: alle 10 Jahre, wenn eine zur Prüfung befähigte Person prüft; alle 5 Jahre, wenn eine zugelassene Überwachungsstelle prüft
- Festigkeitsprüfung: alle 10 Jahre
Bei Pulverlöschern kann sie entfallen, wenn die innere Prüfung keine Mängel ergeben hat; dasselbe gilt bei unbeschädigter Innenauskleidung2.
Bei Aufladelöschern und CO₂-Löschern fällt die Prüfung nur an, wenn der Behälter nach Ablauf der Frist geöffnet oder neu befüllt wird2. Der Wartungsdienst führt sie meist zusammen mit der Instandhaltung durch. Fragen Sie nach, ob sie bei Ihnen schon einmal gemacht wurde.
Wer darf prüfen?
Ein Fachkundiger, „insbesondere Sachkundige gemäß DIN 14406-4“1 — in der Praxis ein Wartungsdienst für Feuerlöscher. Die Druckgeräteprüfung macht eine zur Prüfung befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle (Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV)2.
Wie viele Löscher braucht der Betrieb?
Das hängt von der Grundfläche und der Brandgefährdung ab und steht in derselben Arbeitsstättenregel1. Diese Seite behandelt nur die Prüfung, nicht die Ausstattung.
Der häufigste Irrtum
Der Aufkleber am Löscher sagt, wann er zuletzt gewartet wurde, nicht ob er heute einsatzbereit ist. Dazwischen liegen zwei Jahre, in denen er umgefallen, zugestellt oder abmontiert worden sein kann. Ein kurzer Blick im Vorbeigehen — steht er da, ist er zugänglich, ist die Plombe dran — kostet Sekunden und ist das, was im Ernstfall zählt.
Im Original nachlesen
Prüffristen ändern sich. Im Zweifel gilt die aktuelle Fassung der verlinkten Quelle, nicht diese Seite.
Sätze mit hochgestellter Ziffer stützen sich auf eine benannte Quelle. Sätze ohne Ziffer sind meine eigene Einschätzung.
- ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“— Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Fassung Ausgabe Mai 2018, zuletzt geändert GMBl 2025, S. 365, am Originaltext gelesen am 21.09.2026
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)— Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de Fassung gesetze-im-internet.de, § 2 Abs. 6, § 3 Abs. 6, § 14 Abs. 2, § 14 Abs. 3, § 14 Abs. 7, § 14 Abs. 8, § 17 Abs. 1, Anhang 2 Abschnitt 4 und Anhang 3 Abschnitt 1, am Originaltext gelesen am 23.09.2026
Die Verweise führen zu den Herausgebern der jeweiligen Regelwerke. Sie stehen in keiner Verbindung zu diesem Angebot; eine Empfehlung durch DGUV, BAuA oder DIN ist damit nicht verbunden.
Welche Prüfungen braucht Ihr Betrieb? – Prüffristen ermitteln
Hinweis: Die vorgeschlagenen Prüffristen sind überwiegend Richtwerte aus dem technischen Regelwerk. Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV legt der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der Prüfungen auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung selbst fest. Fristen mit dem Zusatz „Höchstfrist“ geben Vorschriften als Obergrenze vor, etwa die Betriebssicherheitsverordnung oder eine Unfallverhütungsvorschrift; kürzere Fristen sind möglich. Prüfen Sie jede Frist für Ihren Betrieb. Dieser Wartungsplan ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch eine fachkundige Beratung.
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Ausgedruckt am 19.10.2026